Allgemeine Vermietbedingungen / Geschäftsbedingungen
1. Miete
Die Miete schließt Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung und Wartungsdienste ein, jedoch nicht den Treibstoff und Schmiermittel. Für die Berechnung der Kilometerleistung ist allein der
Tachometer maßgeblich. Bei einem Versagen des Tachometers oder einer Beschädigung der Plombierung ist sofort der von Motorrad Verleih Hamm mit der Abwicklung beauftragte Händler (in
allen nachfolgenden Bestimmungen kurz „Händler“ genannt) zu verständigen. Erfolgt diese Benachrichtigung nicht oder nicht sofort, ist der Händler berechtigt, pro Miettag eine Fahrstrecke
von 600 km zu berechnen. Das Gleiche gilt, wenn der Mieter den Tachometer oder die Plombierung vorsätzlich beschädigt. Dem Mi eter bleibt es unbenommen, eine geringere
Kilometerleistung nachzuweisen.
Bei der Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Miete oder eine zu vereinbarende Kaution zu leisten. Die rest liche Miete ist bei der Rückgabe fällig und zahlbar. Bei Verzug des
Mieters ist der Händler berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € ab der zweiten Mahnung sowie 12 % Verzugszinsen zu verlangen. Nimmt der Mieter das Motorrad trotz Reservierung
oder zum vereinbarten Termin nicht ab, kann der Vermieter Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, keinen oder einen geringeren Verzugsschaden
nachzuweisen.
2. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Motorrad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beacht en sowie die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Öl,
Wasserstand, Reifendruck sowie die korrekte Spannung der Antriebskette/-welle sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Während der Nachtzeit darf das Motorrad
nicht auf der Straße abgestellt werden.
Das Motorrad darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Dem Mieter ist die Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen oder das Befahren nicht öffentlicher Straßen untersagt.
Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze, zu beachten. Er
haftet für alle Verwaltungsgebühren, Bußgelder und Strafen, die auf seine Benutzung des Motorrades beruhen.
3. Pflichten und Haftung des Vermieters
Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem, gepflegtem, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand sowie mit unbeschädigten Plombierungen diverser Bauteile. Außerdem
erhält der Mieter die Papiere und ggf. (Bord-)werkzeug. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden.
Wird während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Motorrades zu gewährleisten, kann der Mieter eine
Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers bis zu einem Reparaturbetrag von 100,00 € beauftragen. Die Reparaturkostenbelege sind dem Händler in Originalform vorzulegen. Übersteigen die
voraussichtlichen Reparaturkosten 100,00 €, ist vor Auftragsvergabe die Einwilligung des Händlers einzuholen.
Die Haftung des Vermieters für Nichterfüllung und Verzug wird auf das Zweifache des zu erwartenden Mietpreises beschränkt. Weitergehende Ansprüche, egal welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden des Mieters beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Vermieter.
4. Haftung des Mieters für Schäden
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Motorrad entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, es sei denn, er weist nach, dass ihn hieran
kein Verschulden trifft. Bei unverhältnismäßig hohem Reifenabrieb aufgrund unsachgemäßer Nutzung (z.B. „Burn Outs“) ist der Mieter ebenfalls haftbar.
Bei Schäden am Mietmotorrad haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gemäß Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten,
Sachverständigenkosten, technische und merkantile Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschäden bis zur Wiederbeschaffung. Als Mietausfall ist pro Tag eine
Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Sofern zur Feststellung einer Haftung des Mieters ein Einsicht in die polizeilichen
Ermittlungsakten erforderlich ist, werden Schadenersatzansprüche gegen den Mieter bis zur Akteneinsicht gestundet.
5. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden
Bei jedem Schadenseintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Händler und die Polizei unverzüglich zu verständigen.
Abschlepp- und/oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Händler zu beauftragen. Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.)
sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann.
Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden
könnten.
6. Versicherungsschutz
Das Motorrad hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz mit unbegrenzter Deckung. Eine Teilkaskoversicherung bzw. Vo llkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung besteht nur,
wenn dies auf der Vorderseite des Mietvertrags in der Rubrik „Versicherung“ ausdrücklich vereinbart wurde. Bei einer Verlängerung der Mietzeit durch den Mieter besteht keine
Vollkaskoversicherung, es sei denn, dies wird nachweislich mit dem Vermieter vereinbart.
Der Mieter haftet bei allen Schäden, die er oder sein Erfüllungsgehilfe zu vertreten hat, je nach dem vereinbarten Umfang. Soweit eine Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung abgeschlossen
wurde, diese jedoch eine Regulierung des Schadens verweigert, haftet der Mieter auch in diesem Fall.
Der Mieter wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auch bei Abschluss einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung in folgenden Fällen für Schäden haftet, wenn er oder sein
Erfüllungsgehilfe:
– die Vertragspflichten gemäß Ziffer 4 schuldhaft nicht beachtet,
– sich unerlaubt vom Unfallort entfernt,
– Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt,
– die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschreitet.
7. Motorradrückgabe
Das Motorrad ist zum vereinbarten Zeitpunkt persönlich an den Händler zurückzugeben. Vor der Rückgabe ist das Motorrad voll zu tanken. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die
Fahrzeug-Reinigungskosten zu zahlen.
Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine halbe Stunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere Stunden- bzw. Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist.
Der Händler kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar macht. Als wichtige Gründe gelten
insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das
Mietmotorrad sofort an den Händler zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.
8. Persönliche Daten
Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Motorrades oder bei sonstigen Gründen, die zu einer
fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, können die personenbezogenen Daten in eine zentrale Warndatei aufgenommen werden.
9. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Sollte
eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmun gen nicht berührt.
10. sonstige Infos / Vorgaben
Bei jedem Unfall / Diebstahl sind sofort die Polizei und der Vermieter zu benachrichtigen, andernfalls kann es zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen. Untersagt ist jede Überlassung
des Mietfahrzeuges an Dritte sowie Fahrten außerhalb der EU (nur nach Absprache möglich).
Bei Anmietung wird ein gültiger Führerschein sowie einen Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung benötigt. Es ist ausschließlich Bar-Zahlung möglich, wenn nicht anders vereinbart.
Alle Fahrzeuge sind haftpflichtversichert & Teilkasko mit 150€ Selbstbeteiligung. Im Mietpreis eingeschlossen sind: Wartung der Fahrzeuge nach Herstellervorgabe, Kfz-Steuern, Haftpflicht-
und Teilkasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung sowie Freikilometer gemäß gültiger Preisliste. Die tatsächlich gefahrenen Kilometer werden nach Rückgabe des Fahrzeugs berechnet. Nicht
eingeschlossen sind Treibstoff und Schmiermittel. Alle Preise in € inkl. 19% MwSt.! (Preis-)Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag wird versichert, dass die Allgemeinen Vermietbedingungen, AGB‘s und sonstigen Infos zur Kenntnis genommen wurden sowie der Besitz der benötigten
Fahrerlaubnisklasse vorhanden ist, die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde und kein Fahrverbot vorliegt.